Reitabzeichen 5

Voraussetzungen sind:

  • die Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landes- und/oder Anschlussverbände angehört,
  • der Besitz des Basispasses Pferdekunde oder der Reitabzeichen 7 und 6 und
  • die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang.
  • Die Pferde, die in der Prüfung vorgestellt werden, müssen mindestens 5 Jahre alt und in der Ausbildung so weit sein, dass sie den Prüfungsanforderungen genügen.

 

Was wird verlangt?

 

Die Prüfung besteht aus praktischen und theoretischen Teilprüfungen.

 

1. Teilprüfung Dressur

  • Dressurreiteraufgabe in Anlehnung an Klasse E (einzeln oder zu zweit)
  • Hilfszügel sind zugelassen
  • Reiten ohne Bügel in allen Gangarten

2. Teilprüfung Springen

  • a. Überprüfung des Reiten im leichten Sitz
  • b. Stilspringen Klasse E: Beurteilt werden Sitz und Einwirkung des Reiters, die harmonische Bewältigung der gestellten Aufgaben und der Gesamteindruck während der Teilprüfung.

Die Teilprüfung Geländereiten kann zusätzlich erfolgen, sofern es nicht die Teilprüfung Springen ersetzen soll. Die Anforderungen werden in Anlehnung an einen Geländereiterwettbewerb/Stilgeländeritt Klasse E abgeprüft.

 

3. Teilprüfung Stationsprüfungen

 

Station 1
Prüfungsgespräch in Bezug auf die eigene/n praktische/n Teilprüfung/en, Reitlehre gemäß den Anforderungen der Klasse E

 

Station 2
Kenntnisse zum Einstieg in den Turniersport

 

Station 3
Kenntnisse zur Unfallverhütung

 

Station 4
Bodenarbeit: Vorführen auf der Dreiecksbahn, Training mit Stangen (z. B. Halten über der Stange, vielseitiges Stangenkreuz, Stangenlabyrinth), systematische Desensibilisierung (Umweltreize

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© Matthias Scholz