Reitabzeichen 4

Voraussetzungen sind

  • die Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landes- und/oder Anschlussverbände angehört,
  • der Besitz des Reitabzeichen 5 und
  • die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang.
  • Die Pferde, die in der Prüfung vorgestellt werden, müssen mindestens 5 Jahre alt und in der Ausbildung so weit sein, dass sie den Prüfungsanforderungen genügen.

 

 

Was wird verlangt?

 

Die Prüfung besteht aus praktischen und theoretischer Teilprüfungen.

 

1. Teilprüfung Dressur

  • Dressurreiterprüfung Klasse A gemäß Aufgabenheft, wobei einzeln oder zu zweit geritten wird; Hilfszügel sind nicht erlaubt.

2. Teilprüfung Springen

  • a) Überprüfung des Reiten im leichten Sitz
  • b) Stilspringprüfung Klasse A* mit Standardanforderungen

Die Teilprüfung Geländereiten kann zusätzlich erfolgen, sofern es nicht die Teilprüfung Springen ersetzen soll. Die Anforderungen werden in Anlehnung an einen Stilgeländeritt Klasse E abgeprüft.

 

3. Teilprüfung Stationsprüfungen

 

Station 1
Prüfungsgespräch in Bezug auf die eigene/n praktische/n Teilprüfung/en, Reitlehre gemäß den Anforderungen der Klasse A, Skala der Ausbildung

 

Station 2
Fitness des Reiters

 

Station 3
Grundausrüstung eines Reitpferdes

 

 

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© Matthias Scholz